Die KfW und der Bund verbessern weiter die Förderung für Familien mit mindestens einem Kind im Förderprodukt „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb / „Jung kauft Alt“: Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, die eine Bestandsimmobilie mit schlechtem Energiestandard kaufen, die sie selbst bewohnen und sanieren, können ab dem 3. August 2026 einen deutlich höheren Kreditbetrag bei der KfW beantragen. Für Familien mit einem Kind steigt der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro auf 140.000 Euro, für Familien mit zwei Kindern auf 160.000 Euro (vorher: 125.000 Euro) und für Familien mit drei und mehr Kindern auf 180.000 Euro (150.000 Euro). Die Darlehenszinsen von „Jung kauft Alt“ werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbilligt: Heute liegt der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung bei 0,53 Prozent effektiv.
Melanie Kehr, für die inländische Förderung zuständiges Vorstandsmitglied der KfW, sagt: „Viele Familien möchten ins eigene Zuhause – und müssen gleichzeitig mit einem engen Budget kalkulieren. Wir freuen uns daher, Familien mit geringem und mittlerem Einkommen zusammen mit dem Bund noch besser beim Kauf einer Wohnimmobilie begleiten zu können. Mit einem Förderdarlehen aus „Jung kauft Alt“ lässt sich nun ein größerer Teil des Kaufpreises zu einem günstigen Zinssatz finanzieren, der aus Mitteln des Bundes verbilligt ist. So kann der Weg in die eigenen vier Wände für mehr Familien realistischer und planbarer werden.“
Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch zu sanieren. Hier erweitern KfW und Bund die Möglichkeiten für Familien und kommen damit den individuellen Bedürfnissen noch stärker entgegen: Die Sanierung kann nun auch durch eine Umsetzung mehrerer Einzelmaßnahmen durchgeführt werden. Die Alternative bleibt eine systemische Sanierung auf den energetischen Standard „Effizienzhaus 85 EE“ oder „Effizienzhaus Denkmal EE“. Bei einer Sanierung in Einzelmaßnahmen sind in der Regel die folgenden verpflichtend durchzuführen:
Für die Finanzierung der Sanierung können z. B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden, wie etwa die Zuschüsse der KfW-Heizungsförderung für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung ( KfW-Nr. 458), die BEG-Wohngebäude-Kredite der KfW ( KfW-Nr. 261) oder die Förderangebote des Bafa (BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)).
Weitere Aktuelles-Beiträge
Charmante Stadtvilla mit weiterer Einheit im Zentrum von Plön in direkter Nähe zum Großen Plöner See Zum Verkauf steht diese charmante Stadtvilla in begehrter und zentraler Lage von Plön unweit des Großen Plöner Sees. Die Immobilie kombiniert den Charme der Jugendstilzeit mit hohen Decken, Pitchpine-Dielen und bietet aufgrund des umfassend modernisierten Zustandes ein zeitgemäßes und […]
DISKRETE-VERMARKTUNG: traumhaftes und modernes Wohnhaus mit Außenpool und Reitanlage DISKRETE VERMARKTUNG: Zwischen dem Selenter See und der Ostsee liegt dieses schöne Anwesen in herrlicher Alleinlage. Das moderne Wohnhaus mit Außenpool und Saunahaus sowie dem großzügigen Grundriss wurde 2010 in sehr energieeffizienter Bauweise errichtet und verfügt über 192 m² Wohnfläche… Weitere Informationen finden Sie im Exposé.