Aktuelle Neuigkeiten Aus der Immobilienbranche

9 Feb
BGH-Urteil: Vermieterin legt Waschküche still

Eine gemeinsam genutzte Waschküche ist nicht als Teil der Mietsache anzusehen, wenn sie oder deren Nutzung nicht ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt worden sind. Im vorliegenden Fall legte die Vermieterin die Waschküche still und informierte darüber in einem Schreiben.

Der Fall: Mieter hat keinen Waschmaschinenanschluss

Im Jahr 2017 bezog der Mieter eine Erdgeschosswohnung in Berlin. Der Eingang der Wohnung ist durch den Garten des Anwesens erreichbar. Die anderen vermieteten Wohnungen sowie eine für alle Mieter zugängliche Waschküche, in der sich eine Waschmaschine und ein Trockner befanden, können (nur) über das Haupthaus betreten werden, zu dem der Kläger bei seinem Einzug in die Wohnung von der Hausverwaltung einen Schlüssel erhalten hatte. In der dem Mietvertrag als Anlage beigefügten Hausgemeinschaftsordnung ist geregelt, dass das Waschen und Trocknen von Wäsche in der Wohnung „nur nicht gestattet ist, soweit es zu Schäden an der Mietsache führen kann“.

Im Juli 2020 kündigte die Vermieterin in einem Schreiben an, die Waschküche stillzulegen, da diese außer dem Kläger niemand nutzte. Die Vermieterin ließ zudem nach Ablauf der Frist das Schloss austauschen, sodass der Mieter keinen Zugang mehr hatte. Sie bot ihm jedoch an, in seiner Wohnung einen Waschmaschinenanschluss installieren zu lassen.

Das Urteil: Waschküche ist nicht Teil der Mietsache

Wie auch das Amts- und Landgericht, wies der Bundesgerichtshof (BGH) die Klage ab. Der Kläger habe aus § 535 BGB keinen Anspruch auf Zugang zum Haupthaus, denn die Waschküche sei nach dem schriftlichen Mietvertrag nicht Gegenstand der Mietsache. Im Text des Mietvertrags sei sie nicht erwähnt. Zum Mietgebrauch des Klägers an der Wohnung sei die Nutzung der Waschküche nicht erforderlich. Das Waschen und Trocknen in der Wohnung sei nach dem Mietvertrag erlaubt, soweit dies nicht zu Schäden an der Mietsache führe. [BGH, VIII ZR 394/21]

 

Artikel lesen

Weitere Aktuelles-Beiträge

2 Feb
Einkommensteuererklärung: Nebenkosten richtig absetzen

Mieter können viele der Nebenkosten, die für Arbeiten in Haus oder Wohnung anfallen, von der Steuer absetzen. Einige Posten auf der jährlichen Nebenkostenabrechnung enthalten solche „haushaltsnahe Dienstleistungen“ oder Handwerkerleistungen. Doch was kann von der Steuer abgesetzt werden?

Artikel lesen
26 Jan
Wohnungsbau: Ziel wird frühestens 2024 erreicht

Laut Bundesregierung sollen pro Jahr mindestens 400.000 neue Wohnungen gebaut werden. Doch ist dieses Ziel realistisch? Bundesbauministerin Geywitz geht davon aus, dass das Ziel weder 2022 noch 2023 erreicht wird. Ziel ist es, das Bauziel ab 2024 zu erreichen.

Artikel lesen