Unsere Geschäftsphilosophie ist durch echte Leidenschaft für die Immobilie gekennzeichnet. Durch persönliche, diskrete Betreuung der Kunden mit Herz und Verstand, einen seriösen und sympathischen Auftritt unseres Teams sowie durch Fingerspitzengefühl und Durchhaltevermögen, basieren all unsere Geschäftsbeziehungen vor allem auf Transparenz und Vertrauen.
Als langjähriges Familienunternehmen bieten wir Ihnen die Sicherheit, die Sie sich wünschen. Mit zielgerichtetem Marketing und stetigen Weiterbildungen gehen wir mit dem Wandel der Zeit und sorgen damit stets für eine effiziente und individuelle Vermarktung Ihrer Immobilie!
Verantwortung & Diskretion
Fairness, Diskretion und Seriosität werden bei uns groß geschrieben, sie sind Grundlage und somit das Herzstück unserer Arbeit.
Leidenschaft
Nur Leidenschaft führt zum Erfolg. Unser Antrieb ist, Ihre Immobilien in Plön, Kiel und Umgebung erfolgreich zu vermitteln.
Heimvorteil
Gerd Meyer Immobilien schöpft aus langjähriger Erfahrung und umfangreichen Netzwerken in Plön, Kiel und der Holsteinischen Schweiz.
Kompetenz
Wir vermitteln professionell Wohn- und Gewerbe- sowie Kapitalanlageobjekte und übernehmen auch deren Vermietung.
Unsere Expertise im Projektvertrieb
Bauträger und Projektentwickler vertrauen bei der Vermarktung hochwertiger Bauvorhaben auf unsere Expertise im Projektvertrieb. Wir begleiten Sie dabei schon vor dem Erwerb oder bereits ab der Planungsphase.
Das Marketing
Um die Immobilien optimal am Markt zu platzieren, erstellen wir stets ein individuelles Vermarktungskonzept. Hierfür haben wir eine hausinterne Marketingabteilung.
großzügiges und modernes Reihenmittelhaus mit herrlichem Garten zwischen Plön und Eutin Das zu verkaufende Reihenmittelhaus befindet sich als Teil einer Eigentümergemeinschaft (WEG mit 3 Wohneinheiten) in einem ca. 1949 erbauten Bauernhaus vor den Toren Plöns in Bösdorf. In individueller Splitlevel-Bauweise errichtet, teilen sich ca. 146 m² auf die verschiedenen Ebenen. Das… Weitere Informationen finden Sie […]
Die Mieterin einer Wohnung befand die Klausel in ihrem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen für unwirksam. Sie gab an, dass sie die Wohnung unrenoviert übernommen hatte. Da sie dies jedoch nicht beweisen kann, ist die Klausel wirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil.